Leistungslücken der GKV bei Arbeitsunfähigkeit, Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalten und bei Pflegebedürftigkeit
Verdienstausfälle, die Ihnen durch Krankheit oder Unfälle entstehe, sind durch die gesetzliche Krankenversicherung nur unzureichend abgesichert. Auch finanzielle Verluste, die durch Pflegebedürftigkeit oder während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes entstehen, können schnell große Löcher in Ihr Haushaltsbudget reißen.
Finanzielle Einbußen durch Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Im Krankheit oder Unfall erfolgt eine Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung in der Regel für max. 6 Wochen durch den Arbeitgeber, danach erfolgt die Zahlung des Krankengeldes von der Krankenkasse.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt nur noch max. 90% Ihres Nettogehaltes abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Als Folge daraus entsteht Ihnen eine beträchtliche finanzielle Lücke.
Finanzielle Einbußen durch Krankenhaus- und Kuraufenthalten
Grundsätzlich werden hohe Zuzahlungen für jeden Tag einer vollstationären Unterbringung bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten, Anschlussheilbehandlungen und Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen fällig:
Erwachsene zahlen € 10,-- pro Aufenthaltstag für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr.
Meist fallen weitere Ausgaben für z. B. Telefon- und Fernsehgebühren, für zusätzliche Zeitschriften, Getränke und Cafeteriabesuche an.
Finanzielle Einbußen durch Pflegebedürftigkeit
Das Pflegerisiko zählt zu den bedeutendsten Risiken unserer Zeit. Die Wahrscheinlichkeit, selbst ein Pflegefall zu werden, liegt schon heute bei 1:6.
Bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) gibt es derzeit ein monatliches Pflegegeld von maximal € 665,-- für häusliche Pflege. Bei teilstationärer Pflege werden derzeit maximal € 1.432,-- der Pflegekosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen.
Die tatsächlichen Pflegekosten sind meist erheblich höher. Der Platz in einem Pflegeheim kostet im Durchschnitt € 3.300,-- pro Monat.
Jede Tätigkeit des Pflegepersonals (z. B. Haare kämmen, Nägel schneiden) wird gesondert berechnet.
Individuelle Wünsche bei der Betreuung sind damit für viele nicht finanzierbar.