Bei stationären Aufenthalten sorgen die Krankenkassen für eine ausreichende Grundversorgung. Wünschen Sie als gesetzlich versicherter Patient qualitativ hochwertige Leistungen, z. B. eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt, müssen Sie die zusätzlich entstehenden Kosten im Normalfall selbst tragen.
Folgende Leistungen erbringt die gesetzliche Krankenversicherung bei stationärer Behandlung:
Behandlung und Betreuung auf GKV-Niveau
Ihre medizinische Behandlung und Betreuung übernimmt im Regelfall der Stationsarzt.
Zusätzliche Privathonorare für Behandlungen durch Chefärzte oder Spezialisten werden nicht übernommen.
Zweckmäßige Unterbringung
Sie werden nach dem Standard der Klinik untergebracht. In der Regel sind dies Mehrbettzimmer mit drei oder mehr Betten.
Ruhe und Erholung z. B. nach einer Operation oder einer Entbindung sind dadurch nur bedingt gewährleistet.
Keine freie Krankenhauswahl
Wählen Sie ohne zwingenden Grund ein anderes als das in der ärztlichen Verordnung genannte Krankenhaus, können Ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.