Die gesetzliche Krankenversicherung kommt zwar grundsätzlich für Krankheitskosten im Ausland auf, das aber nur sehr eingeschränkt und auch nur in bestimmten europäischen Ländern. In der Regel werden nur geringere Sätze übernommen, als Sie im Ausland gezahlt haben. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland oder eine Überführung im Todesfall wird von der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nicht übernommen. Die Kosten tragen Sie alleine.
Was können Sie dagegen tun?
Viele private Krankenversicherer bieten Tarife oder Tarifkombinationen, die Sie sich individuell nach Ihrem persönlichen Wünschen und Vorstellungen zusammenstellen können. Oftmals sind sogar Optionen beinhaltet, die Ihnen einen Schutz vor weiteren Einschneidungen, Leistungskürzungen und -einschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch weitere Gesundheitsreformen bieten. Sie können dann zu gegebener Zeit Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten anpassen.