Die letzten Gesundheitsreformen hatten schmerzhafte Einschnitte und Lelstungskürzungen für Kassenpatienten zur Folge:
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden grundsätzlich nicht mehr von der GKV bezahlt. Vor allem Arzneimittel, die dem Gebiet Naturheilkunde zugeordnet werde, sind von dieser Regelung betroffen.
- Das Entbindungsgeld wurde vollständig gestrichen.
- Die GKV zahlt bei Erwachsenen für Brillen und Kontaktlinsen grundsätzlich keinen Zuschuss mehr.
- Beim Arzt/ Zahnarzt muss im Allgemeinen eine Praxisagebühr in Höhe von € 10,-- pro Quartal entrichtet werden.
- Die Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmitteln und Hilfsmitteln beträgt bis zu 10% der Kosten.
- Die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt 10% der Kosten des Mittels zuzügl. € 10,-- je Verordnung.
- Keine Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlungen in der GKV.
- Stark eingeschränkte Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Ergänzungsuntersuchungen.
- Im Allgemeinen gibt es in der GKV für Erwachsene keine Leistungen mehr, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen.
- Bei Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfen, orthopädische Einlagen) sind zum Teil hohe Zuzahlungen erforderlich. Der Kassen-Zuschuss reicht speziell bei höherwertigen, individuellen Hilfsmitteln nicht aus, denn die GKV erstattet nur das, was zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
